Dienstag, 11. Oktober 2011

§ 42 EnWG - Anforderung und Bereitstellung Bundesmix 2010

Gemäß des § 42 EnWG Abs.2 (EnWG 2011) müssen die Informationen zum Energieträgermix und den Umweltauswirkungen mit den entsprechenden Durchschnittswerten der Stromerzeugung in Deutschland ergänzt werden.

Der BDEW hat dazu ein Positionspapier mit den amtlichen Statistiken aus 2010 veröffentlicht.

Die verschiedenen Anteile stellen sich demnach wie folgt dar:

Anteil der Energieträger
  • Kernkraft: 24,5 %
  • Kohle: 42,5 %
  • Erdgas: 11,7 %
  • Sonstige fossile Energieträger: 3,3 %
  • Erneuerbare Energien: 17,9 % (davon 14,9 % gefördert nach EEG und sonstige erneuerbare Energien 3,1)
Die gesamt CO2-Emission beläuft sich auf 494 g/kWh und die Menge an radioaktivem Abfall beläuft sich auf 0,0007 g/kWh.

Der BDEW empfiehlt trotz der vorläufigen Berechnung der Daten auf diese zurückzugreifen.

Die kompletten Daten befinden sind im Positionspapier 2011-10-06 Bundesmix 2010 Stromkennzeichung

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