Die zusätzlichen Anforderungen die aus dem § 40 des EnWG 2011 resultieren und umzusetzen sind finden sie in meinem Post vom 23.09.2011 unter folgendem Link: http://followtobislife.blogspot.com/2011/09/40-enwg-die-fakten.html
Hinsichtlich der der Anforderungen hat der BDEW im Leitfaden nun Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Bestandteilen gegeben die sich wie folgt darstellen:
Es erfolgt ausschließlich eine Darstellung der Sachverhalte zu denen sich der Leitfaden äußert.
EnWG § 40 Abs. 2 Nr.2
Vertragsdauer
- bei unbefristeten Verträgen --> unbefristet
- bei variablen Verträgen --> "bis Datum" oder die Angabe der "Erstlaufzeit / Mindestlaufzeit" in Jahren, Monaten
- bei Festverträgen --> "Vertrag endet automatisch zum "Datum"
- allg. Zeitraum nach Vertrag oder AGB
- bei unbefristeten Verträgen --> "Der Vertrag ist nächstmöglich unter Beachtung der Kündigungsfrist kündbar"
- bei variabel befristeten Verträgen --> Der Vertrag ist nächstmöglich zum Termin (Vertragsdauer) unter Beachtung der Kündigungsfrist kündbar"
- bei Festverträgen --> Vertrag endet automatisch zum "Datum"
Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums
- "Ihr Verbrauch vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ: "XX" kWh
- Bei Indurstrie- / Gewerbekunden wo ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum nicht sinnvoll ist kann dies entfallen
Darstellung des Jahresverbrauchs gegenüber Vergleichskundengruppen
- grafische Darstellung (bindend) des eigenen Jahresverbrauches mit durchschnittlichen Jahresverbräuchen von Vergleichskundengruppen
- Vergleichskundengruppen nach EnWG sind z.B. die Personen in einem Haushalt
- Die Darstellung muss für den Kunden ersichtlich machen ob sein Verbrauch über- oder unterdurchschnittlich ist
- als mögliche Vorlage kann die Beispielgrafik aus dem Gesetzesentwurf (Nr.17/6072) dienen
- In der Grafik genannte Begriffe sind nicht bindend sollten aber eine Wertung über das Verbrauchsverhalten des Kunden zulassen
- Für gewerblichge oder landwirtschaftliche Haushaltskunden (kein Haushaltskundenprofil aber Verbrauch < 10.000 kWh) muss ein Hinweis zur Grafik erfolgen das nicht alle speziellen Lieferverhältnisse unter 10.000 kWh berücksichtigt werden können und dementsprechend die Vergleichskundengruppe nicht zutrifft.
Aufgliederung des Verbrauchs nach Perioden der Verbrauchspreise
- "XX" kWh zu einem Preis von "XX" ct/kWh vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ
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