Freitag, 16. Dezember 2011

Übergangsszenarien zum Lieferantenwechsel Strom und Gas

Wie aus Quellen des BDEW berichtet wurde, wird in den nächsten Tagen ein Leitfaden für "Übergangsszenarien zum Lieferantenwechsel Strom und Gas" veröffentlicht.

Gemäß dem aktuellen Entwurfsstatus vom 13.12.2011 wird dieser die allgemeinen Maßnahmen für einen nahtlosen Übergang zum 01.04.2012 beschreiben.

Der Leitfaden ist in 4 Punkte gegliedert:

  1. Einleitung
  2. Zielsetzung
  3. Marktrollenübergreifende Prämissen
  4. Detaillierte Empfehlungen und Checklisten (pro Marktrolle und Prozess)
Die meiner Meinung nach wichtigsten Eckpunkte werde ich kurz zusammenfassen:

zu 2)
  • Der Leitfaden hat als Zielsetzung, die Reduzierung der Anzahl, der am 01.04.2012 nicht abgeschlossennen Verträge sowie die Beschreibung des Vorgehens im Übergang dieser Prozesse.
  • Grundsätzlich soll eine parallele Aufrechterhaltung der beiden "Prozesswelten" vermieden werden.

zu 3)
  • Ab dem 01.04.2012 wird nun noch in den neuen Datenformaten kommuniziert. Dies gilt ebenfalls für Nachrichten die vor dem 01.04.2012 versandt, aber erst nach dem 01.04.2012 beantwortet werden
  • Vor dem 01.04.2012 gestartete Prozesse werden nach dem 01.04.2012 auf die neuen Fristenframeworks gehoben.
  • Alle Nachrichten die bis zum 31.03.2012 noch nicht beantwortet wurden (Marktrollenunabhängig) werden so behandelt als wären sie am 01.04.2012 eingegangen. Für eventuelle Prozesslaufzeiten zählt der Starttermin 01.04.2012
  • Für alle Nachrichten die nach dem 22.03.2012 (16 WT) versendet werden erfolgt "keine" Verarbeitung beim Netzbetreiber.
  • Alle Nachrichten die nach dem 22.03.2012 beim Netzbetreiber eingehen wird lediglich eine CONTRL/APERAK Stufe 1 Prüfung vollzogen. Themen wie eine eventuelle Zählpunktidentifikation oder andere Prozessschritte erfolgen erst ab 01.04.2012. Bei Einzügen auf RLM-Anlagen kann es hierbei zu Verzögerungen kommen.
  • Alle An-/Abmeldungen deren Bilanzierungsbeginn ab dem 01.05.2012 beginnt werden erst ab 01.04.2012 bearbeitet.
  • Korrekturlisten auf Bestandslisten werden letzmalig auf die Bestandlisten vom 16WT im März versendet. Für alle Änderungen an neuen Bestandslisten sind nach den neuen Beschlüssen (GPKE, GeLi) Stammdatenänderungen zu versenden.
zu 4)

  1. Lieferanten
    • Zur Entzerrung des Arbeitsaufkommens sollten Kündigungen im Übergangszeitraum unverzüglich bearbeitet werden.
    • Netznutzungsanmeldungen/abmeldungen die sich auf ein Lieferbeginn/ende nach dem 01.04.2012 beziehen sollten erst nach dem 01.04.2012 versendet werden.
    • Aufgrund der nicht Verarbeitung bei Netzbetreibern kann es zu Verzögerungen im Prozess kommen.
    • Zwangsabmeldungen die vor dem 16 WT im März versendet wurden sollten vollständig bis zum 16 WT März abgearbeitet werden.
    • Aufgrund der nicht Verarbeitung von Nachrichten sollte der Grundversorger Anmeldungen zur Grundversorgung im Übergangszeitraum aktzeptieren
  2. Netzbetreiber
    • Für die gepufferten Nachrichten muss ein Upgrade-Mapping von UTILMD 4.4 --> UTILMD 4.4a erfolgen. Damit sind folgende Anwendungsfälle umzuwandeln. Die Transaktionsgründe Z42, E06 und Z03 entfallen ab dem 01.04.2012, diese sind in der Bearbeitung der gepufferten Nachrichten auf E01 zu mappen. Die Transaktionsgrund Z26 wird mit Z09 abgelehnt.
Bis wann der endgültige Leitfaden veröffentlicht wird ist derzeit noch nicht offiziell kommuniziert.

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