Da am 01.02.2012 neue Dokumente für Marktformate zur Konsultation seitens der BNetzA bereit gestellt wurden, habe ich das Thema, was ich schon einmal aufgeworfen habe, noch einmal untersucht.
Auf Basis der Konsultationsdokumente vom 01.02.2012 ergibt sich dabei folgendes Bild:
Grundsätzliches:
IFSTA MIG SG4-STS:
Z01 - Prüfstatus Antwort auf LF-SZR und NZR
Z02 - Abweisung ZR für BK-SZR
Z03 - Prüfstatus BK-SZR
IFTSTA:
Laut MIG IFTSTA 1.1a (01.02.2012) wurde der Qualifier "Z53 - ZPB nicht vorhanden" für die 3 o.g. Kategorien entfernt. Dies soll zukünftig über APERAK gehandhabt werden.
APERAK:
Im SG4-ERC gibt es jedoch zwei mögliche Qualifier die dafür genutzt werden könnten.
- Z09 - Zählpunktbezeichnung fehlt
- Z10 - Zählpunktbezeichnung unbekannt
Ein eindeutiger Hinweis im AHB APERAK 2.0h fehlt jedoch.
Meines Erachtens nach kann nur Z10 dafür verwendet werden - ein eindeutiger Hinweis wäre jedoch hilfreich gewesen.
UTILMD:
Laut Ändeurngshistorie des AHB MaBiS UTILMD 1.1a fällt der Qualifier "Z52 - ZPB nicht aktiviert" im SG4-STS+E01 zukünftig weg. Dieser Anwendugsfall (Antwort auf Aktivierung / Deaktivierung von ZPB) soll zukünftig über den APERAK Status SG4-ERC+Z10 (s.o.) gehandhabt werden.
Offene Frage:
Warum wurden der Status "Z52 - ZPB nicht aktiviert" im SG4-STS Z01, Z02, Z03 nicht genauso wie im UTILMD auf APERAK umgestellt?
Nur somit hätte man eine wirklich einheitliche Lösung schaffen können.
Wie sich die Sache im Rahmen der Konsultation nun weiter entwickelt bleibt abzuwarten.
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Montag, 27. Februar 2012
Freitag, 14. Oktober 2011
Festlegungen zu den Lieferantenwechselprozessen Ende Oktober
Laut Informationen der EDNA Initiative (Termin vom 13.10.2011) hat die BNetzA nun bekannt gegeben das die endgültige Version der neuen Festlegungen zu den Lieferantenwechselprozessen nicht vor Ende Oktober freigegeben und veröffentlicht wird.
Die damit ursprüngliche Information des BDEW die sich auf eine Freigabe und Veröffentlichung für die 40/41 KW berief ist damit obsolet.
Weiterhin wurde seitens BNetzA bestätigt das die erforderlichen Formate für die Umsetzung 2 Wochen später, und damit Mitte November erscheinen.
Die damit ursprüngliche Information des BDEW die sich auf eine Freigabe und Veröffentlichung für die 40/41 KW berief ist damit obsolet.
Weiterhin wurde seitens BNetzA bestätigt das die erforderlichen Formate für die Umsetzung 2 Wochen später, und damit Mitte November erscheinen.
Montag, 10. Oktober 2011
Inkrafttreten neuer Nachrichtentypen zum 01.04.2012
Die Bundenetzagentur hat am 01.10.2011 eine Reihe von neuen Nachrichtentypen und sonstigen Dokumenten zur Umsetzung für den 01.04.2012 veröffentlicht.
Es handelt sich dabei um folgende Dokumenten:
- Allgemeine Festlegungen 3.1
- APERAK / CONTRL Anwendungshandbuch 2.0f
- MSCONS Formatbeschreibung 2.1d
- MSCONS Anwendungshandbuch 2.1e
- Codeliste der Zeitreihentypen 1.1
- Kommunikationsrichtlinie 2.1c
- Liste der Temperaturanbieter 1.0c
Angesichts der Tatsache das laut Meldung der BNetzA die geänderten Prozesse der GPKE / GeLi Gas ebenfalls am 01.04.2012 in Kraft treten bleibt abzuwarten wie mit den restlichen Nachrichtentypen verfahren wird und wann diese erscheinen.
Laut meiner letzten Informationen sollen diese ohne eine Konsultation veröffentlicht werden.
Es handelt sich dabei um folgende Dokumenten:
- Allgemeine Festlegungen 3.1
- APERAK / CONTRL Anwendungshandbuch 2.0f
- MSCONS Formatbeschreibung 2.1d
- MSCONS Anwendungshandbuch 2.1e
- Codeliste der Zeitreihentypen 1.1
- Kommunikationsrichtlinie 2.1c
- Liste der Temperaturanbieter 1.0c
Angesichts der Tatsache das laut Meldung der BNetzA die geänderten Prozesse der GPKE / GeLi Gas ebenfalls am 01.04.2012 in Kraft treten bleibt abzuwarten wie mit den restlichen Nachrichtentypen verfahren wird und wann diese erscheinen.
Laut meiner letzten Informationen sollen diese ohne eine Konsultation veröffentlicht werden.
Dienstag, 4. Oktober 2011
IFSTA oder APERAK?? Part.II
Aufgrund von Informationen der EDNA-Initiative zum o.g. Thema scheint es nun doch so zu sein das die EDI@ENERGY Gruppe die Redundanz des Themas "Zählpunkt unbekannt" bei APERAK und IFTSTA erkannt hat und diesen Sachverhalt mit dem nächsten Update der Marktformate zum 01.04.2012 aufheben will.
Dadurch wäre die Prozesse der MaBiS an die anderen Prozesse (GPKE/GeLi/WiM) angeglichen.
Dadurch wäre die Prozesse der MaBiS an die anderen Prozesse (GPKE/GeLi/WiM) angeglichen.
Freitag, 30. September 2011
BNetzA veröffentlicht angepasste Festlegungen zum Lieferantenwechsel im Oktober 2011
Aufgrund der Anpassung im Energiewirtschaftsgesetz hinsichtlich der Fristen beim Thema Lieferantenwechsel Strom und Gas (Letztverbraucher kann innerhalb von 3-Wochen seinen Lieferanten wechseln) wird die BNetzA Anfang Oktober die neuen Festlegungen zur GPKE und GeLi Gas veröffentlichen.
Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zu beiden angespassten Dokumenten (GPKE/GeLi Gas) konnte man bis einschließlich 12.08.2011 seine Fragen oder Anpassungen auf prozessualer Ebene an die BNetzA richten.
Nach Aussage der BNetzA werden die endgültigen Dokumente in KW 40 / 41 freigegeben und veröffentlicht.
Entgegen der Regelung aus dem EnWG wonach eine Umsetzung des § 20a, 6 Monate nach Veröffentlichung (04.02.2012) umzusetzen ist hat die BNetzA den Umsetzungszeitpunkt für alle Martkteilnehmer auf den 01.04.2012 festgelegt.
Der nun genannte Umsetzungszeitpunkt (01.04.2012) entspricht dem Datum der nächsten Anpassung der Marktformate und ist im Markt ein bekanntes Datum.
Eine Konsolidierung der beiden Themen erachte ich als extrem sinnvoll und notwendig, da eine Umsetzung der neuen Prozesse, die sich aus den Dokumenten der Konsultation ergeben haben, nur mit geänderten EDIFACT-Formaten zu verwirklichen ist.
Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zu beiden angespassten Dokumenten (GPKE/GeLi Gas) konnte man bis einschließlich 12.08.2011 seine Fragen oder Anpassungen auf prozessualer Ebene an die BNetzA richten.
Nach Aussage der BNetzA werden die endgültigen Dokumente in KW 40 / 41 freigegeben und veröffentlicht.
Entgegen der Regelung aus dem EnWG wonach eine Umsetzung des § 20a, 6 Monate nach Veröffentlichung (04.02.2012) umzusetzen ist hat die BNetzA den Umsetzungszeitpunkt für alle Martkteilnehmer auf den 01.04.2012 festgelegt.
Der nun genannte Umsetzungszeitpunkt (01.04.2012) entspricht dem Datum der nächsten Anpassung der Marktformate und ist im Markt ein bekanntes Datum.
Eine Konsolidierung der beiden Themen erachte ich als extrem sinnvoll und notwendig, da eine Umsetzung der neuen Prozesse, die sich aus den Dokumenten der Konsultation ergeben haben, nur mit geänderten EDIFACT-Formaten zu verwirklichen ist.
Donnerstag, 29. September 2011
IFTSTA oder APERAK??
Mit der aktualisierten Version des EDIFACT-Formates APERAK 2.0f können im SG4-ERC durch den Transaktionsgrund Z10 - "Zählpunkt unbekannt" einzelne Transaktionen oder Vorgänge einer EDIFACT-Nachricht (z.B. UTILMD) abgelehnt werden.
Da am 01.04.2011 mit Einführung der MaBiS das Format IFTSTA eingeführt wurde haben wir aufgrund dieser Tatsache eine doppelte Möglichkeit eine EDIFACT-Nachricht aufgrund einer unbekannter Zählpunktbeichnung abzulehnen.
Meine Empfehlung an dieser Stelle lautet eine einheitliche Lösung über das Format APERAK anzustreben.
Da so die vermeintliche Sonderstellung der MaBiS-Prozesse aufgehoben wäre.
Im aktuellen Umsetzungsfragenkatalog zur MaBiS (siehe vorheriger Post) stellt sich jedoch momentan ein anderes Bild dar.
Hier wird in der AU 22 eine Ablehung via APERAK gefordert. Darüber hinaus soll aber auch noch eine IFTSTA mit dem gleichem Ablehnungsgrund im Anschluss versendet werden.
Es bleibt also abzuwarten ob sich dieser Prozess zum nächsten Formatumstellungstermin (vorraussichtlich 01.04.2012) konsolidieren wird.
Da am 01.04.2011 mit Einführung der MaBiS das Format IFTSTA eingeführt wurde haben wir aufgrund dieser Tatsache eine doppelte Möglichkeit eine EDIFACT-Nachricht aufgrund einer unbekannter Zählpunktbeichnung abzulehnen.
- APERAK - SG4-ERC - Z10 "Zählpunkt unbekannt"
- IFTSTA - SG4-STS - Z53 "Zählpunkt nicht vorhanden"
Meine Empfehlung an dieser Stelle lautet eine einheitliche Lösung über das Format APERAK anzustreben.
Da so die vermeintliche Sonderstellung der MaBiS-Prozesse aufgehoben wäre.
Im aktuellen Umsetzungsfragenkatalog zur MaBiS (siehe vorheriger Post) stellt sich jedoch momentan ein anderes Bild dar.
Hier wird in der AU 22 eine Ablehung via APERAK gefordert. Darüber hinaus soll aber auch noch eine IFTSTA mit dem gleichem Ablehnungsgrund im Anschluss versendet werden.
Es bleibt also abzuwarten ob sich dieser Prozess zum nächsten Formatumstellungstermin (vorraussichtlich 01.04.2012) konsolidieren wird.
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