Da am 01.02.2012 neue Dokumente für Marktformate zur Konsultation seitens der BNetzA bereit gestellt wurden, habe ich das Thema, was ich schon einmal aufgeworfen habe, noch einmal untersucht.
Auf Basis der Konsultationsdokumente vom 01.02.2012 ergibt sich dabei folgendes Bild:
Grundsätzliches:
IFSTA MIG SG4-STS:
Z01 - Prüfstatus Antwort auf LF-SZR und NZR
Z02 - Abweisung ZR für BK-SZR
Z03 - Prüfstatus BK-SZR
IFTSTA:
Laut MIG IFTSTA 1.1a (01.02.2012) wurde der Qualifier "Z53 - ZPB nicht vorhanden" für die 3 o.g. Kategorien entfernt. Dies soll zukünftig über APERAK gehandhabt werden.
APERAK:
Im SG4-ERC gibt es jedoch zwei mögliche Qualifier die dafür genutzt werden könnten.
- Z09 - Zählpunktbezeichnung fehlt
- Z10 - Zählpunktbezeichnung unbekannt
Ein eindeutiger Hinweis im AHB APERAK 2.0h fehlt jedoch.
Meines Erachtens nach kann nur Z10 dafür verwendet werden - ein eindeutiger Hinweis wäre jedoch hilfreich gewesen.
UTILMD:
Laut Ändeurngshistorie des AHB MaBiS UTILMD 1.1a fällt der Qualifier "Z52 - ZPB nicht aktiviert" im SG4-STS+E01 zukünftig weg. Dieser Anwendugsfall (Antwort auf Aktivierung / Deaktivierung von ZPB) soll zukünftig über den APERAK Status SG4-ERC+Z10 (s.o.) gehandhabt werden.
Offene Frage:
Warum wurden der Status "Z52 - ZPB nicht aktiviert" im SG4-STS Z01, Z02, Z03 nicht genauso wie im UTILMD auf APERAK umgestellt?
Nur somit hätte man eine wirklich einheitliche Lösung schaffen können.
Wie sich die Sache im Rahmen der Konsultation nun weiter entwickelt bleibt abzuwarten.
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Montag, 27. Februar 2012
Montag, 16. Januar 2012
Änderungen der Beschlüsse GPKE & GeLi Gas - Umsetzungsfragenkatalog
Der BDEW hat in Abstimmung mit dem AFM+E und dem VKU am 12.01.2012 einen Umsetzungsfragenkatalog zu den geänderten Beschlüssen (BK6-11-150 & BK7-09-001) veröffentlicht.
Der Umsetzungsfragenkatalog umfasst insgesamt 15 Punkte (Fragenstellung)
Bei den zwei fehlenden Punkten handelt es sich lediglich fehlerhafte Texte im Szeanrio 1 und Szenario 2 im Prozess Lieferbeginn.
Der Umsetzungsfragenkatalog umfasst insgesamt 15 Punkte (Fragenstellung)
- Storno und Rückabwicklung
- Die Regelungen zu den Stornierungen sind dem AHB UTILMD Kapitel 4.5 zu entnehmen
- Zur Bilanzierung verwendete Daten aus der Bestandsliste oder den Einzelmeldungen
- Es sind grundsätzlich die Daten aus den Einzelmeldung zur Bilanzierung zu verwenden, da lediglich diese eine zwischen VNB und BKV / LF abgestimmte Datenbasis bilden.
- Mitteilung des nun zuständigen Netzbetreibers
- Der angefragte NB hat lediglich den NB zu benennen an den er Teile seines Netzes übergeben hat. Etwaige nachfolgende Veränderungen der Netzstruktur sind durch den nachfolgenden NB zu übermitteln.
- Der NB darf gemäß den Fristen der MaBiS 2 Monate vor Abgabe des Netzgebietes ablehnend auf Anfragen reagieren. (Gültig für Strom und Gas)
- Vorjahresverbrauch des Letztverbrauchers
- Der LFA hat an den LFN einen Vorjahresverbrauch zu übermitteln. Sollte es sich um eine unterjährige Abrechung des Letztverbrauchers handeln, hat eine Hochrechung auf 365 Tage zu erfolgen. --> Meine Empfehlung an der Stelle lautet den AJV der vom NB übermittelt wurde an den LFN zu übersenden, da eine Hochrechnung gerade bei Anlagen im Gas-Bereich nicht immer sinnvoll ist.
- Kündigung auf einen fixen Termin, der später als das Vertragsende liegt
- Etwaige o.g. Kündigung sind immer mit Z29 (Ablehung kein Vertragsverhältnis) ohne Nennung eines Termins abzulehnen. Kann der Zählpunkt nicht mehr identifiziert werden hat die Ablehnung der Kündigung via APERAK zu erfolgen.
- Befristete Anmeldungen
- Sollte der Lieferant eine Lieferstelle auf einen begrenzten Zeitraum anmelden (fixes Ende-Datum) ist keine separate Abmeldung erforderlich.
- Beginn der Grundversorgung - Übergang auf Ersatz-/Grundversorgung
- Der Grundversorger muss aktiv seine Lieferstellen beim NB anmelden insofern es sich um ein reguläres Lieferverhältnis handelt.
- Rückantwort auf die Abmeldungsanfrage bei SLP-Kunden
- Das gemeldete Datum Abmeldedatum darf nicht > 6 Wochen in die Vergangenheit zurückliegen. Basis ist der Eingang, der Antwort des LFN auf die Abmeldungsanfrage, beim NB.
- Sollte das Datum > 6 Wochen in die Vergangenheit liegen, passt der NB das Abmeldedatum auf den Vortag der Anmeldung an und teilt dies dem LFA in der Beendigungsmitteilung mit.
- Anmeldezeitfenster für Lieferbeginn und Lieferende
- Eine Anmeldung in die Zukunft ist uneingeschränkt möglich. Ein rückwirkender Lieferbeginn oder ein rückwirkendes Lieferende unterliegt der 6 Wochen Frist.
- Ablehung der Anmeldung (andere Anmeldung in Bearbeitung)
- Die maximale Verzögerung ergibt sich aus der Antwortrist im Prozess Lieferbeginn. Diese beträgt maximal 8 Werktage.
- Gibt es den Prozess Zwangsabmeldung noch?
- Nein, es ist lediglich die Abmeldungsanfrage im Prozess Lieferbeginn zu verwenden.
- Ergänzender Zählpunkt auf der Zuordnungsliste
- Sollte auf der Zuordnungsliste ein Zählpunkt, den der NB bestätigt hat (Einzelmeldung), nicht aufgeführt sein, hat de Lieferant diesen Anhand einer Stammdatenänderung mittzuteilen. Ausreichend hierbei ist die Übermittlung der Zählpunktbezeichnung.
Bei den zwei fehlenden Punkten handelt es sich lediglich fehlerhafte Texte im Szeanrio 1 und Szenario 2 im Prozess Lieferbeginn.
Dienstag, 4. Oktober 2011
IFSTA oder APERAK?? Part.II
Aufgrund von Informationen der EDNA-Initiative zum o.g. Thema scheint es nun doch so zu sein das die EDI@ENERGY Gruppe die Redundanz des Themas "Zählpunkt unbekannt" bei APERAK und IFTSTA erkannt hat und diesen Sachverhalt mit dem nächsten Update der Marktformate zum 01.04.2012 aufheben will.
Dadurch wäre die Prozesse der MaBiS an die anderen Prozesse (GPKE/GeLi/WiM) angeglichen.
Dadurch wäre die Prozesse der MaBiS an die anderen Prozesse (GPKE/GeLi/WiM) angeglichen.
Donnerstag, 29. September 2011
IFTSTA oder APERAK??
Mit der aktualisierten Version des EDIFACT-Formates APERAK 2.0f können im SG4-ERC durch den Transaktionsgrund Z10 - "Zählpunkt unbekannt" einzelne Transaktionen oder Vorgänge einer EDIFACT-Nachricht (z.B. UTILMD) abgelehnt werden.
Da am 01.04.2011 mit Einführung der MaBiS das Format IFTSTA eingeführt wurde haben wir aufgrund dieser Tatsache eine doppelte Möglichkeit eine EDIFACT-Nachricht aufgrund einer unbekannter Zählpunktbeichnung abzulehnen.
Meine Empfehlung an dieser Stelle lautet eine einheitliche Lösung über das Format APERAK anzustreben.
Da so die vermeintliche Sonderstellung der MaBiS-Prozesse aufgehoben wäre.
Im aktuellen Umsetzungsfragenkatalog zur MaBiS (siehe vorheriger Post) stellt sich jedoch momentan ein anderes Bild dar.
Hier wird in der AU 22 eine Ablehung via APERAK gefordert. Darüber hinaus soll aber auch noch eine IFTSTA mit dem gleichem Ablehnungsgrund im Anschluss versendet werden.
Es bleibt also abzuwarten ob sich dieser Prozess zum nächsten Formatumstellungstermin (vorraussichtlich 01.04.2012) konsolidieren wird.
Da am 01.04.2011 mit Einführung der MaBiS das Format IFTSTA eingeführt wurde haben wir aufgrund dieser Tatsache eine doppelte Möglichkeit eine EDIFACT-Nachricht aufgrund einer unbekannter Zählpunktbeichnung abzulehnen.
- APERAK - SG4-ERC - Z10 "Zählpunkt unbekannt"
- IFTSTA - SG4-STS - Z53 "Zählpunkt nicht vorhanden"
Meine Empfehlung an dieser Stelle lautet eine einheitliche Lösung über das Format APERAK anzustreben.
Da so die vermeintliche Sonderstellung der MaBiS-Prozesse aufgehoben wäre.
Im aktuellen Umsetzungsfragenkatalog zur MaBiS (siehe vorheriger Post) stellt sich jedoch momentan ein anderes Bild dar.
Hier wird in der AU 22 eine Ablehung via APERAK gefordert. Darüber hinaus soll aber auch noch eine IFTSTA mit dem gleichem Ablehnungsgrund im Anschluss versendet werden.
Es bleibt also abzuwarten ob sich dieser Prozess zum nächsten Formatumstellungstermin (vorraussichtlich 01.04.2012) konsolidieren wird.
Mittwoch, 28. September 2011
Geschäftsprozesse MaBiS - Umsetzungsfragenkatalog
In Zusammenarbeit der EDNA Initiative, des VKU, des AFM+E und des BDEW ist ein neuer Katalog mit Umsetzungsfragen zur MaBiS erschienen.
Die Sitzungen führten in allen Punkten zu einem Konsens.
Der Katalog umfasst 28 Punkte mit Fragen die sich aus dem Tagesgeschäft durch die MaBiS für die Marktteilnehmer ergeben haben.
Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
- Generierung von 2 Ablesearten aus einem Ablesewert
- Stornierung von Zeitreihen
- Profilbezeichnungen bei mehreren Bilanzierungsgebieten
- Berechnung der DBA
- Synthetische Bilanzierung
- Summenzeitreihentypen
- ZP-Bezeichnung für BK-SZR und LF-SZR wenn BKV = LF
- Aktivierung von BAS für aufnehmenden Bilanzkreis
- Anwendung des vereinfachten TLP-Verfahrens
- Welche Daten erwartet der BKV zur BKA
- Ablehung Bilanzkreissummen für NZR und DBA
- Prüfung der LF-Clearingliste gegen Zuordnungsliste bei Einspeisestellen
- Wechsel von Netzbetreibern an Bilanzierungsgebieten
- Abbildung der OBIS bei DBA und DZR
- Zeitlich rückwirkende Aktivierung eines Zählpunktes
- Umstellung des Bilanzierungsverfahrens
- Umgang mit prozessual nicht erforderlichen Nachrichten
- Einführung separate Angaben im UTILMD zum vereinfachten TLP-Verfahren zum 01.10.2011
- Müssen beide NZR und DBA die gleiche Version ausweisen
- Wie sollen Salden bei denen zwei Energierichtungen möglich sind (wie bei DBA, NZR, BAS, DZR) übermittelt werden
- Umgang mit der Meldung IFTSTA Z53 "ZPB nicht vorhanden" und APERAK Z10 "Zählpunktbezeichnung unbekannt
- Kann auf eine negative IFSTA eine positive IFTSTA übermittelt werden
- Zeitreihentyp für Referenzanlagen
- Rückwirkende Bestellung von LieferantenClearinglisten (=LCL) und Bilanzkreiszuordnungslisten
- LieferantenClearinglisten (=LCL) und Bilanzierungsende
- Kennzeichung von Abweichungen in der LieferantenClearinglisten (=LCL)
- Forderung nach Anmelden von EGZ-Zeitreihe bei Entnahmestellen mit entsprechend ausgerüsteten Zählern
Die Sitzungen führten in allen Punkten zu einem Konsens.
Der Katalog umfasst 28 Punkte mit Fragen die sich aus dem Tagesgeschäft durch die MaBiS für die Marktteilnehmer ergeben haben.
Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
- Generierung von 2 Ablesearten aus einem Ablesewert
- Stornierung von Zeitreihen
- Profilbezeichnungen bei mehreren Bilanzierungsgebieten
- Berechnung der DBA
- Synthetische Bilanzierung
- Summenzeitreihentypen
- ZP-Bezeichnung für BK-SZR und LF-SZR wenn BKV = LF
- Aktivierung von BAS für aufnehmenden Bilanzkreis
- Anwendung des vereinfachten TLP-Verfahrens
- Welche Daten erwartet der BKV zur BKA
- Ablehung Bilanzkreissummen für NZR und DBA
- Prüfung der LF-Clearingliste gegen Zuordnungsliste bei Einspeisestellen
- Wechsel von Netzbetreibern an Bilanzierungsgebieten
- Abbildung der OBIS bei DBA und DZR
- Zeitlich rückwirkende Aktivierung eines Zählpunktes
- Umstellung des Bilanzierungsverfahrens
- Umgang mit prozessual nicht erforderlichen Nachrichten
- Einführung separate Angaben im UTILMD zum vereinfachten TLP-Verfahren zum 01.10.2011
- Müssen beide NZR und DBA die gleiche Version ausweisen
- Wie sollen Salden bei denen zwei Energierichtungen möglich sind (wie bei DBA, NZR, BAS, DZR) übermittelt werden
- Umgang mit der Meldung IFTSTA Z53 "ZPB nicht vorhanden" und APERAK Z10 "Zählpunktbezeichnung unbekannt
- Kann auf eine negative IFSTA eine positive IFTSTA übermittelt werden
- Zeitreihentyp für Referenzanlagen
- Rückwirkende Bestellung von LieferantenClearinglisten (=LCL) und Bilanzkreiszuordnungslisten
- LieferantenClearinglisten (=LCL) und Bilanzierungsende
- Kennzeichung von Abweichungen in der LieferantenClearinglisten (=LCL)
- Forderung nach Anmelden von EGZ-Zeitreihe bei Entnahmestellen mit entsprechend ausgerüsteten Zählern
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